Artikel 1 Wettbewerb
Nestlé Suisse SA organisiert vom 12.04.2026 bis inklusive 31.08.2026 auf ihrer Webseite https://www.nestle-cereals.com/ch/ch-de/supermario einen Wettbewerb.
Um teilzunehmen, kaufen Sie die Nestlé Cerealien Aktionspackung vom 12.04.2026 bis und mit 31.08.2026 und gehen Sie auf https://www.nestle-cereals.com/ch/ch-de/supermario, laden Sie dort den Kassenbon hoch.
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist der Kauf von mindestens einer der folgenden NESTLÉ CEREALIEN Aktionspackung nötig: NESTLÉ LION® Cerealien 400 g, NESTLÉ LION® Cerealien 480 g oder NESTLÉ KITKAT® Cerealien 330 g.
Artikel 2 Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme über 18 Jahre alt sind. Die teilnehmende Person muss ihren Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein haben.
Artikel 3 Teilnahme
3.1 Der Veranstalter informiert die Internet-User, dass https://www.nestle-cereals.com/ch/chde/supermario zwar weltweit abrufbar ist, die Website und der Wettbewerb aber ausschliesslich für Teilnehmer gestaltet und bestimmt sind, die ihren Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein haben.
3.2 Mit der Teilnahme am Wettbewerb erteilt der Teilnehmer die vollumfängliche und vorbehaltlose Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen.
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist der Kauf von mindestens einer NESTLÉ CEREALIEN Aktionspackung (Artikel 1) im Aktionszeitraum erforderlich.
Zudem muss ein Foto des Original-Kaufbelegs in ausreichender Lesbarkeit auf der AktionsHomepage https://www.nestle-cereals.com/ch/ch-de/supermario hochgeladen werden und die persönlichen Daten in die dafür vorgesehenen Eingabefelder eingegeben werden. Der Original Kaufbeleg muss aufbewahrt und im Gewinnfall zur Validierung des Gewinns vorgelegt werden.
Die Teilnahme ist nur gültig, wenn auf Ihrem hochgeladenen Kaufbeleg der Händler, der Gesamtbetrag und das Einkaufsdatum sichtbar sind. Auf dem Kaufbeleg muss der Kauf von mindestens einem Nestlé Nesquik Cerealien Aktionspack (unter den in Artikel 1 aufgeführten Produkten) quittiert sein.
Das Datum des Kassenbons muss nicht der Teilnahmewoche, aber dem Aktionszeitraum entsprechen. Jedes Aktionsprodukt auf dem Kassenbon darf nur einmal zur Teilnahme verwendet werden. Pro Kaufbeleg kann je nach Anzahl der gekauften Nestlé Cerealien Aktionspacks mehrfach teilgenommen werden. Die maximale Anzahl an Teilnahmen pro Kassenbon muss der Anzahl der quittierten Aktionsprodukte auf dem Bon entsprechen.
Um Teilnahmen zu verhindern, die nicht diesen Teilnahmebedingungen entsprechen, kann der Veranstalter die Teilnahme am Wettbewerb durch technische Mittel limitieren (insbesondere durch eine Limitierung auf eine Teilnahme pro IP-Adresse oder E-MailAdresse). In diesem Fall kann der Veranstalter bei einer unmöglichen Teilnahme nicht verantwortlich gemacht werden.
3.3 Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass im Rahmen dieses Wettbewerbs seine Personendaten von dem Veranstalter und/oder beauftragten Partnerunternehmen unter Beachtung des schweizerischen Datenschutzgesetzes bearbeitet werden.
Die Daten der Teilnehmer werden nur zur Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet, es sei denn der Teilnehmer hat eine entsprechende darüberhinausgehende Einverständniserklärung abgegeben.
Die Datenschutzerklärung des Veranstalters kann unter https://www.nestle.ch/de/info/datenschutz eingesehen werden.
3.4 Der Teilnehmer geht des Weiteren insbesondere folgende Verpflichtungen ein:
- Er unterlässt jede Störung oder jeden Unterbruch des Betriebs der mit der Website vernetzten Netzwerke sowie von Drittservern.
- Er hält sich an sämtliche Vorschriften, Verhaltensregeln und Vorgangsweisen des Internets.
- Er unterlässt Versuche, sich unbefugt Zugriff auf andere Rechnersysteme zu verschaffen.
- Er beeinträchtigt nicht die Verwendung oder den Betrieb der Website oder anderer ähnlicher Dienste.
- Er eignet sich keine Identität eines Dritten an und benutzt keinen falschen Namen.
- Er benutzt kein Vorgehen, das Treu und Glauben widerspricht, um seine oder die Gewinnchancen eines Dritten zu erhöhen, mittels technologischer Lösungen oder anderen Kniffs jeglicher Art (z.B. durch die Benutzung von Stimmgruppen auf den sozialen Netzwerken).
Jede Person, die gegen diese Verpflichtungen verstösst oder ähnliche Verhaltensweisen sich zu eigen macht, kann vom Wettbewerb ausgeschlossen werden und/oder es wird ihr der Preis vorenthalten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch rechtliche oder administrative Schritte einzuleiten, sofern diese Verhaltensweisen das Gesetz verletzen oder ihre Interessen verletzt.
3.5 Dem Veranstalter steht es frei, den gesamten Wettbewerb oder Teile davon abzusagen, wenn es den Anschein hat, dass es, in welcher Form auch immer, insbesondere mit Computerunterstützung, bei der Teilnahme am Wettbewerb oder der Bestimmung der Gewinner zu Irregularitäten gekommen ist.
Artikel 4 Preise
Die Preise sind wie folgt.
Während des Aktionszeitraums werden die monatlichen Gewinner:innen der Super-Mario-Promotion per Zufallsziehung aus allen Teilnahmen im Aktionsmonat ermittelt.
Die Gewinner:innen werden jeden Monat nach dem Zufallsprinzip gezogen und gewinnen einen Super Mario-Preis (insgesamt 35 Super Mario-Rucksäcke oder insgesamt 15 Super Mario-Koffer). Die Preise werden den Gewinnern ab dem 01.09.2026 zugesandt.
Insgesamt wird es 50 Gewinner:innen geben. Die Ziehung der monatlichen Gewinner findet in der Woche nach dem Aktionsmonat statt. Der Aktionsmonat wird als der Zeitraum vom 1. bis zum 30. bzw. 31. Tag des Monats definiert.
Die Gewinner:innen werden innerhalb von sieben Tagen nach der Ziehung per E-Mail kontaktiert, um den Preis und ihre Kontaktdaten zu validieren.
Erfolgt innerhalb von vierzehn Tagen nach Benachrichtigung keine Rückmeldung seitens der Gewinner:in, entfällt der Gewinn.
Preiszuteilung der Gewinner:innen: Die Gewinner:innen werden nach dem Zufallsprinzip durch einen sicheren, unabhängig verifizierten, elektronischen, automatisierten Prozess aus allen gültigen Teilnehmern ausgelost.
4.1 Die Preise können nicht bar ausbezahlt werden. Der Veranstalter kann die Preise weder ganz noch teilweise gegen Preisalternativen oder Bargeld austauschen. Die Preise sind nicht übertragbar.
4.2 Der Veranstalter und seine Lieferanten können für die Nicht-Vergabe der Preise aus Gründen, auf die sie keinen Einfluss haben (unvollständige oder falsche Adressangaben der Gewinner, Poststreiks) nicht haftbar gemacht werden. Im Weiteren verliert der Gewinner unwiederbringlich seinen Anspruch auf den Preis, wenn er sich nicht innert vierzehn Tage (oder innert einer kürzeren kommunizierten Frist) nach Erhalt der Mitteilung, dass er Gewinner eines Preises ist, meldet.
4.3 Der Gewinner übernimmt die Verantwortung für die Annahme des Preises und trägt alle Konsequenzen dieser Annahme. Allfällige mit dem Gewinn eines Preises entstehende Kosten, Steuern oder andere Abgaben gehen zu Lasten des Gewinners.
4.4 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei der Vergabe der Preise die Daten der Teilnehmer auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor jede Teilnehmer:in von der Teilnahme auszuschließen, der die Durchführung der Promotion manipuliert oder in einer Weise handelt, die gegen die Teilnahmebedingungen verstößt. Es besteht kein Anspruch auf weitere Teilnahme. Ein allenfalls bereits erworbener Anspruch auf einen Gewinn erlischt beziehungsweise kann ein Gewinn zurückgefordert werden. Verspätete Teilnahmen werden nicht berücksichtigt.
4.5 Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt.
Artikel 5 Haftung
5.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb oder Teile davon ohne Vorankündigung zu verkürzen, zu verlängern, abzuändern oder abzusagen, wenn die Umstände dies erfordern. Sie kann dafür nicht haftbar gemacht werden, und es kann von ihr dafür keine Entschädigung verlangt werden.
5.2 Der Veranstalter weist die Teilnehmer auf die Besonderheiten und die Grenzen des Internets hin und lehnt jede Haftung für Folgen ab, die den Teilnehmern durch die Verbindung mit dem Internet über Partnerwebseiten entstehen.
5.3 Insbesondere kann Der Veranstalter nicht für materielle und immaterielle Schäden haftbar gemacht werden, die den Teilnehmern durch ihre Computerausstattung und den darauf gespeicherten Daten entstehen sowie den Folgen, die sich daraus für ihre persönliche, berufliche oder geschäftliche Tätigkeit ergeben könnten. Im Rahmen der Benützung dieser Website (Navigation) akzeptieren die Teilnehmer, keine Inhalte dieser Website auf den Websites von Dritten zu verbreiten.
5.4 Der Veranstalter kann nicht haftbar gemacht werden, wenn ein oder mehrere Teilnehmer aufgrund technischer oder anderer, insbesondere durch Netzüberlastung bedingter Probleme nicht auf https://www.nestle-cereals.com/ch/ch-de/supermario zugreifen oder am Wettbewerb teilnehmen können.
Der Veranstalter kann für Folgendes nicht haftbar gemacht werden:
- Verbindungs-, Netzwerk- oder Computerprobleme, durch die Verbindungen, Telefone, Telefonleitungen, Telefonsysteme, der Internet-Traffic oder das Internet beeinträchtigt, verlangsamt oder funktionsunfähig gemacht werden. - Technische und mechanische Funktionsstörungen.
- Jede Art von Hardware- oder Software-Funktionsstörungen.
- Andere Funktionsstörungen. - Durch Ausrüstung, Programmierung, menschliches Versagen oder andere Gründe bedingte Fehler.
- Schaden an den Computern des Teilnehmers oder einer anderen Person aufgrund der Teilnahme am Gewinnspiel.
Artikel 6 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Im Fall von Streitigkeiten bezüglich Auslegung und Anwendung dieser Teilnahmebedingungen wird nach einer gütlichen Einigung gesucht. Gerichtsstand für Fälle, die nicht gütlich beigelegt werden können, ist Vevey. Es gilt schweizerisches Recht.
Vevey, März 2026