Artikel 1 Wettbewerb
Cereal Partners Deutschland GmbH & Co. OHG, Lyoner Straße 23, 60528 Frankfurt am Main organisiert vom 01.09.2025 bis inklusive 31.01.2026 auf seiner Webseite www.nestlecereals.com/de/xbox einen Wettbewerb. Um teilzunehmen, kaufen Sie die Nestlé Cerealien Aktionspackung zwischen 01.09.2025 bis inklusive 31.01.2026 und gehen Sie auf www.nestle-cereals.com/de/xbox, laden Sie dort den Kassenbon hoch. Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist der Kauf von mindestens einer NESTLÉ LION 400g, NESTLÉ LION 480g (ausschließlich in der Schweiz erhältlich) und NESTLÉ LION WILDCRUSH 360g (ausschließlich in Deutschland & Österreich erhältlich), im Aktionszeitraum erforderlich.
Artikel 2
Teilnehmer Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die bei Teilnahmebeginn mindestens 18 Jahre alt sind, die Packung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gekauft haben.
Artikel 3 Teilnahme
3.1 Der Veranstalter informiert die Internet-User, dass www.nestle-cereals.com/de/xbox zwar weltweit abrufbar ist, die Website und der Wettbewerb aber ausschließlich für Teilnehmer gestaltet und bestimmt sind, die ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz haben.
3.2 Die Teilnahme am Wettbewerb erteilt der Teilnehmer die vollumfängliche und vorbehaltlose Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen. Datum des Kassenbons muss nicht zwangsläufig dem Teilnahmemonat, aber dem Aktionszeitraum entsprechen. Mehrfachteilnahmen sind möglich, jeder Kaufbeleg darf aber nur einmal zur Teilnahme an de Aktion genutzt werden und muss bis zur Gewinneinlösung aufbewahrt werden. Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist der Kauf von mindestens einer NESTLÉ CEREALIEN Aktionspackung (Artikel 1) im Aktionszeitraum erforderlich. Zudem muss ein Foto des Original-Kaufbelegs in ausreichender Lesbarkeit auf der Aktions Homepage www.nestle-cereals.com/de/xbox hochgeladen werden und die persönlichen Daten in die dafür vorgesehenen Eingabefelder ein. Der Original Kaufbeleg muss aufbewahrt und im Gewinnfall zur Validierung des Gewinns vorgelegt werden. Die Teilnahme ist nur gültig, wenn auf Ihrem hochgeladenen Kaufbeleg der Händler, der Gesamtbetrag und das Einkaufsdatum sichtbar sind. Auf dem Kaufbeleg muss der Kauf von mindestens einer Nestlé Cerealien Xbox Aktionspack quittiert sein (Artikel 1). Das Datum des Kassenbons muss nicht dem Teilnahmemonat, aber dem Aktionszeitraum entsprechen. Jedes Aktionsprodukt auf dem Kassenbon darf nur einmal zur Teilnahme verwendet werden. Pro Kaufbeleg kann je nach Anzahl der gekauften Nestlé Cerealien Aktionspacks mehrfach teilgenommen werden. Die maximale Anzahl an Teilnahmen pro Kassenbon muss der Anzahl der quittierten Aktionsprodukte auf dem Bon entsprechen. Der Veranstalter der Aktion behält sich das Recht vor, das Original der Quittung zur Überprüfung ihrer Echtheit anzufordern. Falls ein Teilnehmer im laufenden Monat keinen Preis gewonnen hat, kann er weiterhin an der Aktion teilnehmen, um die Möglichkeit zu erhalten, in den folgenden Monaten Preise zu gewinnen. Eine E-Mail-Adresse kann einmal täglich an der Promoaktion teilnehmen. Um Teilnahmen zu verhindern, die nicht diesen Teilnahmebedingungen entsprechen, kann der Veranstalter die Teilnahme am Wettbewerb durch technische Mittel limitieren (insbesondere durch eine Limitierung auf eine Teilnahme pro IP-Adresse oder E-Mail-Adresse). In diesem Fall kann der Veranstalter bei einer unmöglichen Teilnahme nicht verantwortlich gemacht werden.
3.3 Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass im Rahmen dieses Wettbewerbs seine Personendaten von dem Veranstalter und/oder beauftragten Partnerunternehmen unter Beachtung des schweizerischen Datenschutzgesetzes bearbeitet werden.
3.4 Die Daten der Teilnehmer werden nur zur Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet, es sei denn der Teilnehmer hat eine entsprechende darüberhinausgehende Einverständniserklärung abgegeben.
Es werden folgende Daten der Teilnehmer verarbeitet:
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Vorname
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Nachname
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E-Mail-Adresse
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Telefonnummer
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Postanschrift
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Geburtsdatum
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Land des Wohnsitzes
Die CPW S.A. (ein Schweizer Unternehmen mit Sitz in rue d'Entre-deux-Villes, 12 - 1814 La Tour-de-Peilz, Suisse) und der Veranstalter (Cereal Partners Deutschland GmbH & Co.OHG) sind gemeinsam Verantwortliche für die Verarbeitung der Daten zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels.
Die Datenschutzerklärung des Veranstalters kann unter https://www.nestle.de/info/rechtshinweise#Datenschutz eingesehen werden. Die Datenschutzerklärung des gemeinsam Verantwortlichen CPW S.A. kann unter https://www.nestle.com/aboutus/businessprinciples/privacy/privacy-notice eingesehen werden.
Der Teilnehmer geht des Weiteren insbesondere folgende Verpflichtungen ein:
- Er unterlässt jede Störung oder jeden Unterbruch des Betriebs der mit der Website vernetzten Netzwerke sowie von Drittservern.
- Er hält sich an sämtliche Vorschriften, Verhaltensregeln und Vorgangsweisen des Internets.
- Er unterlässt Versuche, sich unbefugt Zugriff auf andere Rechnersysteme zu verschaffen.
- Er beeinträchtigt nicht die Verwendung oder den Betrieb der Website oder anderer ähnlicher Dienste.
- Er eignet sich keine Identität eines Dritten an und benutzt keinen falschen Namen.
- Er benutzt kein Vorgehen, das Treu und Glauben widerspricht, um seine oder die Gewinnchancen eines Dritten zu erhöhen, mittels technologischer Lösungen oder anderen Kniffs jeglicher Art (z.B. durch die Benutzung von Stimmgruppen auf den sozialen Netzwerken).
Jede Person, die gegen diese Verpflichtungen verstößt oder ähnliche Verhaltensweisen sich zu eigen macht, kann vom Wettbewerb ausgeschlossen werden und/oder es wird ihr der Preis vorenthalten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch rechtliche oder administrative Vorkehren einzuleiten, sofern diese Verhaltensweisen das Gesetz verletzen oder ihre Interessen verletzt.
3.5 Dem Veranstalter steht es frei, den gesamten Wettbewerb oder Teile davon abzusagen, wenn es den Anschein hat, dass es, in welcher Form auch immer, insbesondere mit Computerunterstützung, bei der Teilnahme am Wettbewerb oder der Bestimmung der Gewinner zu Irregularitäten gekommen ist.
Artikel 4 Preise
Beschreibung der Preise Monatsgewinne: Während des Aktionszeitraums wird unter allen in dem jeweiligen Aktionsmonat eingegangenen Teilnahmen die Gewinner:innen der Xbox Preise für das jeweilige Land ausgelost.
- Xbox Game Pass Ultimate
Xbox Game Pass Ultimate kann nur von Neukunden verwendet werden und ist für einen Monat lang gültig. Der Game Pass hat einen Wert von ca. 17,99 €.
Der Xbox Game Pass Ultimate ist einzulösen unter microsoft.com/redeem bis zum 30. April 2026. Eine gültige Zahlungsmethode ist erforderlich. Sofern Sie nicht kündigen, werden Ihnen nach Ablauf des Aktionszeitraums die dann geltenden regulären Mitgliedsgebühren berechnet. Unterliegt der Microsoft-Dienstleistungsvereinbarung, den Game Pass-Bedingungen und den Systemanforderungen unter: xbox.com/subscriptionterms. Bei Einlösung werden berechtigte bestehende Gaming-Mitgliedschaften zu Ultimate zu einem Umrechnungsverhältnis aufgewertet. Sea of Thieves auf Konsole erfordert Xbox Game Pass Ultimate oder Core >(separat erhältlich). ©/™/® 2025 Microsoft)
Insgesamt gibt es 1.465 Xbox Game Pass Ultimate zu gewinnen: 750 in Deutschland, 365 in Österreich und 350 in der Schweiz. Der gesamte Aktionszeitraum ist vom 01.09.2025 bis 31.01.2026 definiert. Ein jeweiliger Aktionsmonat ist vom ersten Tag bis zum letzten Tag des jeweiligen Kalendermonats innerhalb des definierten Aktionszeitraums definiert. Die Verlosung für den jeweiligen Aktionsmonat findet in der ersten Woche des nächsten Monats statt.
Die Gewinner:innen werden innerhalb von sieben Tagen nach der Ziehung von der Fulfillmentagentur (Baudek & Schierhorn Shopper Marketing GmbH) oder Vertreter von Nestlé per E-Mail zur Validierung des Preises und Übermittlung Ihrer Adressdaten kontaktiert.
Der Gewinn der Xbox Ultimate Game Pass wird den Gewinner:innen nach Angabe ihrer / seiner Adresse und Bestätigung des Gewinns innerhalb von sechs Wochen durch die beauftragte Fulfillmentagentur (Baudek & Schierhorn Shopper Marketing GmbH) übermittelt werden.
Erfolgt innerhalb von vierzehn Tagen nach Benachrichtigung keine Rückmeldung seitens der Gewinner:in, entfällt der Gewinn.
- Hauptgewinne
Während des Aktionszeitraums wird unter allen in dem jeweiligen Aktionsmonat eingegangenen Teilnahmen Hauptgewinner:innen für das jeweilige Land ausgelost.
Insgesamt gibt es 35 Hauptgewinne. In Deutschland werden 15 Hauptgewinne verlost, davon 5 x Xbox Wireless Controller und 10 x Xbox Wired Stereo Headsets. In Österreich werden 10 Hauptgewinne verlost, 5 x Xbox Wireless Controller und 5 x Xbox Wired Stereo Headsets. In der Schweiz werden 10 Hauptgewinne verlost, davon 5 x Xbox Wireless Controller und 5 x Xbox Wired Stereo Headsets. Der gesamte Aktionszeitraum ist vom 01.09.2025 bis 31.01.2026 definiert. Ein jeweiliger Aktionsmonat ist vom ersten Tag bis zum letzten Tag des jeweiligen Kalendermonats innerhalb des definierten Aktionszeitraums definiert. Die Verlosung für de jeweiligen Aktionsmonat findet in der ersten Woche des nächsten Monats statt.
Die Xbox Wired Stereo Headsets haben jeweils einen Wert von ca. 59,99€. Die Xbox Wireless Controller haben jeweils einen Wert von ca. 69,85€.
Die Gewinner:innen werden innerhalb von sieben Tagen nach der Ziehung von der Fulfillmentagentur (Baudek & Schierhorn Shopper Marketing GmbH) oder Vertreter von Nestlé per E-Mail zur Validierung des Preises.
Der Gewinn der Xbox Wired Stereo Headsets oder der Xbox Wireless Controller wird den Gewinner:innen nach Angabe ihrer / seiner Adresse und Bestätigung des Gewinns innerhalb von sechs Wochen durch die Cereal Partners Deutschland GmbH & Co. OHG (für die Preise in Deutschland) CPW Österreich GmbH (für die Preise in Österreich) und die Nestlé Suisse S.A. (für die Preise in der Schweiz) oder Fulfillmentagentur (Baudek & Schierhorn Shopper Marketing GmbH) übermittelt werden.
Erfolgt innerhalb von vierzehn Tagen nach Benachrichtigung keine Rückmeldung seitens der Gewinner:in, entfällt der Gewinn.
Preiszuteilung der Gewinner:innen: Die Gewinner:innen werden nach dem Zufallsprinzip durch einen sicheren, unabhängig verifizierten, elektronischen, automatisierten Prozess aus allen gültigen Teilnehmern je Land ausgewählt. Falls Sie Schwierigkeiten bei der Teilnahme haben, können Sie sich an den Nestlé Consumer Service wenden (Kontaktdaten finden Sie auf der Verpackung oder unter https://www.nestle.ch/de/info).
4.1 Die Preise können nicht bar ausbezahlt werden. Der Veranstalter kann die Preise weder ganz noch teilweise gegen Preisalternativen oder Bargeld ausgetauscht werden. Die Preise sind nicht übertragbar.
4.2 Der Veranstalter und ihre Lieferanten können für die Nicht-Vergabe der Preise aus Gründen, auf die sie keinen Einfluss haben (unvollständige oder falsche Adressangaben der Gewinner, Poststreiks) nicht haftbar gemacht werden. Im Weiteren verliert der Gewinner unwiederbringlich seinen Anspruch auf den Preis, wenn er sich nicht innert vierzehn Tage nach Erhalt der Mitteilung, dass er Gewinner eines Preises ist, meldet.
4.3 Der Gewinner übernimmt die Verantwortung für die Annahme des Preises und trägt alle Konsequenzen dieser Annahme. Allfällige mit dem Gewinn eines Preises entstehende Kosten, Steuern oder andere Abgaben gehen zu Lasten des Gewinners.
4.4 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei der Vergabe der Preise die Daten der Teilnehmer auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor jede Teilnehmer:in von der Teilnahme auszuschließen, der die Durchführung der Promotion manipuliert oder in einer Weise handelt, die gegen die Teilnahmebedingungen verstößt. Es besteht kein Anspruch auf weitere Teilnahme. Ein allenfalls bereits erworbener Anspruch auf einen Gewinn erlischt beziehungsweise kann ein Gewinn zurückgefordert werden. Verspätete Teilnahmen werden nicht berücksichtigt.
4.5 Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt.
Artikel 5 Haftung
5.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb oder Teile davon ohne Vorankündigung zu verkürzen, zu verlängern, abzuändern oder abzusagen, wenn die Umstände dies erfordern. Sie kann dafür nicht haftbar gemacht werden, und es kann von ihr dafür keine Entschädigung verlangt werden.
5.2 Der Veranstalter weist die Teilnehmer auf die Besonderheiten und die Grenzen des Internets hin und lehnt jede Haftung für Folgen ab, die den Teilnehmern durch die Verbindung mit dem Internet über Partnerwebseiten entstehen.
5.3 Insbesondere kann Der Veranstalter nicht für materielle und immaterielle Schäden haftbar gemacht werden, die den Teilnehmern durch ihre Computerausstattung und den darauf gespeicherten Daten entstehen sowie den Folgen, die sich daraus für ihre persönliche, berufliche oder geschäftliche Tätigkeit ergeben könnten. Im Rahmen der Benützung dieser Website (Navigation) akzeptieren die Teilnehmer, keine Inhalte dieser Website auf den Websites von Dritten zu verbreiten.
5.4 Der Veranstalter kann nicht haftbar gemacht werden, wenn ein oder mehrere Teilnehmer aufgrund technischer oder anderer, insbesondere durch Netzüberlastung bedingter Probleme nicht auf www.nestle-cereals.com/de/xbox zugreifen oder am Wettbewerb teilnehmen können.
Der Veranstalter kann für Folgendes nicht haftbar gemacht werden: - Verbindungs-, Netzwerk- oder Computerprobleme, durch die Verbindungen, Telefone, elefonleitungen, Telefonsysteme, der Internet-Traffic oder das Internet beeinträchtigt, verlangsamt oder funktionsunfähig gemacht werden.
- Technische und mechanische Funktionsstörungen
- Jede Art von Hardware- oder Software-Funktionsstörungen.
- Andere Funktionsstörungen.
- Durch Ausrüstung, Programmierung, menschliches Versagen oder andere Gründe bedingte Fehler.
- Schaden an den Computern des Teilnehmers oder einer anderen Person aufgrund der Teilnahme am Gewinnspiel.
Artikel 6 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Im Fall von Streitigkeiten bezüglich Auslegung und Anwendung dieser Teilnahmebedingungen wird nach einer gütlichen Einigung gesucht. Gerichtsstand für Fälle, die nicht gütlich beigelegt werden können, ist Vevey. Es gilt das Recht, in dem der Teilnehmer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Vevey, August 2025